Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Psychotherapie, Rahmenbedingungen und meinen Arbeitsweg.
Ein direkter Kostenzuschuss durch die öffentliche Krankenversicherung (ÖGK, BVA, SVS etc.) ist leider nicht möglich, da ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision nicht über einen Kassenvertrag verfüge.
Private Krankenversicherungen übernehmen in vielen Fällen einen Teil der Kosten. Die genaue Höhe der Refundierung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Ich empfehle, dies vorab direkt mit Ihrer Versicherung zu klären.
Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.
Diese Berufsbilder werden oft verwechselt – dabei gibt es wesentliche Unterschiede:
- Psychotherapeut:in: Staatlich anerkannte Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz. Darf Psychotherapie durchführen. Kein Medizinstudium erforderlich.
- Psycholog:in (Klinisch): Abgeschlossenes Psychologiestudium + klinische Ausbildung. Darf psychologische Diagnostik und Beratung durchführen, aber nicht automatisch Psychotherapie.
- Psychiater:in: Facharzt/-ärztin für Psychiatrie. Darf Medikamente verschreiben und psychiatrische Diagnosen stellen. Oft in der Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen tätig.
- Lebens- & Sozialberater:in (LSB): Beratung bei persönlichen, beruflichen und sozialen Fragen. Kein Therapieauftrag, keine Behandlung von psychischen Erkrankungen.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision arbeite ich unter der fachlichen Aufsicht eines anerkannten Supervisors/einer anerkannten Supervisorin.
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung jeweils am Ende der Sitzung bzw. im Voraus. Ich stelle Ihnen auf Wunsch eine Honorarnote aus, die Sie für steuerliche Zwecke oder bei Ihrer Privatversicherung einreichen können.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die regulären Honorarsätze gelten ab der ersten Einheit.
Ich bitte Sie, vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden) oder Nichterscheinen wird die Einheit verrechnet.
Ich verstehe, dass manchmal unvorhergesehene Situationen entstehen. In solchen Fällen sprechen Sie mich bitte an – gemeinsam finden wir eine Lösung.
Die Häufigkeit und Dauer einer Psychotherapie ist sehr individuell und hängt von Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und Ihrem persönlichen Tempo ab. Eine allgemeine Orientierung:
- Zu Beginn: In der Regel wöchentliche Sitzungen
- Im Verlauf: Nach Bedarf, auch weniger frequent möglich
- Kurzzeittherapie: ca. 10–25 Sitzungen bei klar umrissenen Themen
- Langzeittherapie: Mehrere Monate bis Jahre bei tiefgreifenden Themen
Wir besprechen Ihren persönlichen Rahmen im Erstgespräch und passen ihn während der Therapie laufend an Ihre Bedürfnisse an.
Ja, absolut. Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 Psychotherapiegesetz. Alles, was Sie mir in der Therapie anvertrauen, bleibt streng vertraulich.
Diese Pflicht gilt gegenüber allen Dritten – auch Familienangehörigen, Behörden und Arbeitgebern. Sie gilt unbegrenzt, also auch nach Beendigung der Therapie.
Ausnahme: Bei konkreter, unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben – Ihrer eigenen oder anderer Personen, oder Kindeswohlgefährdung – kann ich in Ausnahmefällen verpflichtet sein zu handeln. Diese Ausnahmen sind gesetzlich klar definiert.
„In Ausbildung unter Supervision" (gemäß §11 Psychotherapiegesetz) bedeutet, dass ich meine Fachausbildung zur Psychotherapeutin noch nicht vollständig abgeschlossen habe, aber bereits befugt bin, unter fachlicher Begleitung eines approbierten Supervisors/einer Supervisorin therapeutisch tätig zu sein.
Die Supervision stellt sicher, dass meine therapeutische Arbeit fachlich begleitet und überprüft wird. Für Sie als Klient:in bedeutet das: Sie profitieren von doppelter Fachkompetenz – meiner direkten Arbeit mit Ihnen und der supervisorischen Unterstützung im Hintergrund.
Meine Ausbildung bei der ÖGATAP ist staatlich anerkannt und entspricht höchsten Qualitätsstandards.
Ja, direkt bei der Praxis in der Hauptstraße 18/2, 8502 Lannach stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Die Praxis ist gut mit dem Auto erreichbar – auch aus Graz und der gesamten Region.
Falls Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen möchten, sprechen Sie mich bitte an – ich helfe Ihnen gerne bei der Anreiseplanung.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren. Ich beantworte Ihre Fragen gerne persönlich.
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